Pflegeversicherungsleistungen

Wir beraten Sie gern zu den verschiedenen Möglichkeiten, die Leistungen der Pflegeversicherung für die Alltagshilfe und Betreuung einzusetzen. Hier finden Sie einen ersten Überblick.

Entlastungsbetrag
 

Der Entlastungsbetrag steht jedem mit einem anerkannten Pflegegrad zu (§ 45b SGB XI). 125 € im Monat bzw. 1500 € im Jahr können Sie für die Unterstützung im Alltag nutzen. Als zweckgebundene Sachleistung wird der Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet; ein Erstattung erfolgt nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen. Nicht ausgeschöpfte Leistungen aus dem Vorjahr können Sie bis zum 30. Juni in Anspruch nehmen.
 

Über eine Abtretungserklärung können Sie uns ermächtigen, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Sie brauchen dann nicht in Vorleistung gehen.

 

Umwandlungsanspruch von nicht genutzten Sachleistungen
 

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5, die keine oder wenige Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, können das Restbudget des Sachleistungsbetrages zu 40 % auf Leistungen der Alltagshilfe übertragen (§ 45a SGB XI). Durch diese Umwandlung stehen Ihnen so maximal monatlich zur Verfügung: 
275,60 € (PG 2) -- 519,20 € (PG 3) -- 644,80 € (PG 4) -- 798,00 € (PG 5).
 

 

Verhinderungspflege
 

Ist die Pflegeperson verhindert, kann eine Vertretung über die Verhinderungspflege finanziert werden (§ 39 SGB XI). 1685 € im Jahr stehen für die Ersatzpflege zur Verfügung. Wer die Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise nutzt, kann 50 % des Restbudgets zusätzlich für die Verhinderungspflege verplanen, dann erhöht sich der Betrag auf bis zu 2412 Euro pro Jahr. Die Verhinderungspflege muss beantragt werden und kann ebenfalls über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegeversicherung durch uns abgerechnet werden.

Wir bieten Ihnen unsere Leistungen über die stundenweise Verhinderungspflege an, also die Betreuung des Pflegebedürftigen und Hilfe im Haushalt für weniger als acht Stunden am Stück an maximal zwei aufeinanderfolgenden Tagen.

 

Unsere Preise:

Was wird es denn kosten...? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Preise für unsere Leistungen.

 

Allgemein gilt:    

  • Die Mindesteinsatzzeit beträgt zwei Stunde, darüber hinaus rechnen wir je angefangener halben Stunde ab. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende.
  • Die Anfahrtskosten sind bereits in unserem Stundensatz enthalten, es werden keine gesonderten Kosten in Rechnung gestellt 
  • Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt Ihre Kranken-/Pflegeversicherung die Kosten vieler unserer Leistungen. Über eine Abtretungserklärung können wir direkt für Sie mit der Kasse abrechnen.
     
  • Die Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer, soweit sie erhoben wird.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar: 20% Ihrer Aufwendungen (bis 4.000 €) pro Jahr können Sie geltend machen. Reichen Sie die Rechnungen und Überweisungsbelege bei Ihrer Steuererklärung mit ein.

 

Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
 

Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung auf ärztliche Verordnung:

37,42 Euro/Stunde

 

Private haushaltsnahe Dienstleistungen
 

Leistungen für Haus und Garten nach individueller Vereinbarung:
 

37,42 Euro/Stunde

 

Beratung
 

Das erste Beratungsgespräch zu unseren Leistungen ist für Sie immer kostenfrei. Wir ermitteln gemeinsam Ihren Bedarf und klären die Kosten und die Finanzierung. Danach erhalten Sie einen Kostenvoranschlag und entscheiden, ob, wie und wann wir für Sie tätig werden.

Weitere Beratungsgespräche bei Ihnen zu Hause, Hilfe bei Anträgen und Schriftverkehr mit der Kranken-/Pflegekasse:

37,42 Euro/Stunde, hier ist die Berechnung ab einer halben Stunde möglich.
 

Fahrtkosten

An und Abfahrten sind im Preis inbegriffen, darüber hinaus berechnen wir 0,50 € pro Kilometer.

Sie haben Fragen?

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr. Scheuen Sie auch nicht den Anrufbeantworter: Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück!

Gern beraten wir Sie auch bei Ihnen zu Hause!

Kontakt

Telefon: 040 226 353 24

Mobil: 0176 80 25 44 17

E-Mail: Info@Alltagsunterstützer.de

Anschrift: Vierlandenstraße 34, 21029 Hamburg

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Die Alltagsunterstützer UG (haftungsbeschränkt)
Vierlandenstraße 34

21029 Hamburg


E-Mail: info@alltagsunterstuetzer.de
Tel.: 040 226 353 24

Handelsregister Nr.: HRB 172035
Institutionskennzeichen 460212972


Betriebsnummer: 79781660
Steuernummer:
Bankverbindung: Kreissparkasse Syke, BIC: BRLADE21SYK, IBAN: DE09 2915 1700 1011 6779 43

 

Vertretungsberechtige(r) Gesellschafter 

Melanie Ebeling, Dan Sebastian Wilks

 

 

Urheberrecht und Bildnachweis

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